Die gemeinnützige Stiftung Stichting Atrium Claim nach dem Recht der Niederlande verhandelte mit den Vertretern der Meinlbank und Atrium (früher Meinl European Land) ein Vergleichsangebot. Es liegt an den Geschädigten den Vergleich (Opt-In) anzunehmen. Jeder Anleger hat zu prüfen, ob dieses Angebot für ihn vorteilhaft ist. Viele Anleger haben durch den Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren die Unterbrechung der Verjährungsfrist erreicht. Der MEL-Anlegerskandal wurde 2007 öffentlich. Es gibt zwar einige wegweisende Entscheidungen des Obersten Gerichtshof (OGH), aber erst relativ wenige Verfahren sind abgeschlossen. Immer wieder kam es zu Vergleichen. Aus heutiger Sicht kann nicht beurteilt werden, wann und mit welchem Ergebnis das Strafverfahren enden wird. Nach fast neun Jahren sind viele Anleger mürbe gemacht und müde und wollen...
Weiterlesen Angebot für MEL-Investoren (Wilhelm Rasinger)